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60.202 Aufnahmen, bis zu neun Milliarden Dollar: Universal und Sony verklagen Suno erneut

60.202 Aufnahmen, bis zu neun Milliarden Dollar: Universal und Sony verklagen Suno erneut

Universal und Sony ziehen gegen den KI-Musikdienst Suno ein zweites Mal vor Gericht. In der neuen Klage geht es um 60.202 Aufnahmen, die ohne Lizenz in den Trainingsdaten gelandet sein sollen. Rechnerisch drohen mehr als neun Milliarden Dollar, eine feststehende Forderung oder Strafe ist diese Summe jedoch nicht.

Zweite Klage mit 60.202 Aufnahmen

Mit einem kurzen Textbefehl erzeugt Suno innerhalb weniger Sekunden einen vollständigen Song. Was für Millionen Nutzer wie ein spielerisches Kreativwerkzeug funktioniert, ist für die Musikindustrie längst eine milliardenschwere Rechtsfrage.

Die Universal Music Group und Sony Music Entertainment haben gemeinsam mit mehreren angeschlossenen Labelgesellschaften eine zweite Klage gegen Suno eingereicht. Die am 18. September beim Bundesgericht in Massachusetts eingegangene Klageschrift umfasst 60.202 Tonaufnahmen. Der zentrale Vorwurf: Suno soll die Aufnahmen ohne Erlaubnis kopiert und zum Training seiner kommerziellen KI-Modelle verwendet haben. Bewiesen sind diese Anschuldigungen bislang nicht.

Universal, Sony und Warner hatten Suno bereits im Juni 2024 verklagt. Im ersten Verfahren geht es um 560 konkret benannte Werke. Während der Beweisaufnahme wollten Universal und Sony mehr als 61.000 weitere Aufnahmen hinzufügen. Der zuständige Richter lehnte dies im August vor allem deshalb ab, weil eine derart massive Erweiterung den Zeitplan des fortgeschrittenen Verfahrens erheblich verändert hätte. Die möglichen Ansprüche erklärte das Gericht damit nicht für unbegründet. Stattdessen brachte es ein paralleles Verfahren ins Spiel. Genau diesen Weg gehen Universal und Sony nun. Warner ist an der neuen Klage nicht mehr beteiligt. Der Konzern legte seinen Rechtsstreit mit Suno im November 2025 bei und wurde anschließend zu einem Partner des Unternehmens.

Audio-Fingerabdrücke sollen Sunos Trainingsdaten verraten haben

Nach Darstellung der Kläger beruht die Zahl von 60.202 Aufnahmen nicht auf Schätzungen. Im Zuge des ersten Verfahrens sollen Dateien aus Sunos Trainingsdaten mit dem Erkennungsdienst Audible Magic untersucht worden sein. Dabei werden digitale Audio-Fingerabdrücke erstellt und mit einer bestehenden Datenbank verglichen. Laut Klageschrift ergaben sich Übereinstimmungen mit Millionen von Aufnahmen, die Universal, Sony oder verbundenen Unternehmen gehören sollen. Für die neue Klage wählten die Unternehmen daraus 60.202 Werke aus.

Suno hat grundsätzlich nicht bestritten, seine Modelle mit großen Mengen bestehender Musik trainiert zu haben. Im ersten Verfahren erklärte das Unternehmen, sein Programm habe „zig Millionen“ unterschiedliche Aufnahmen analysiert. Darunter befänden sich vermutlich auch Werke der Kläger. Rechtswidrig sei das aus Sicht von Suno trotzdem nicht. Das Unternehmen beruft sich auf den amerikanischen „Fair Use“-Grundsatz und argumentiert, die Aufnahmen würden analysiert, um anschließend neue Musik zu erzeugen. In früheren Stellungnahmen verglich Suno das Training seiner Modelle sinngemäß mit Menschen, die durch das Hören vorhandener Songs selbst Musik erlernen.

Universal und Sony erheben zusätzlich einen weiteren Vorwurf. Suno soll einen Teil der Musik per „Stream-Ripping“ von YouTube heruntergeladen und dabei technische Schutzmaßnahmen umgangen haben. Laut Music Business Worldwide räumte Suno in einer früheren Gerichtsunterlage ein, Audio mithilfe des Download-Werkzeugs yt-dlp von YouTube bezogen zu haben. Ob dies im konkreten Fall rechtswidrig war, muss das Gericht klären.

So entstehen die neun Milliarden Dollar

Die größte Zahl des Verfahrens ergibt sich durch eine einfache Rechnung. Nach amerikanischem Urheberrecht können bei vorsätzlichen Verletzungen gesetzlich festgelegte Schäden von bis zu 150.000 Dollar pro Werk zugesprochen werden.

60.202 × 150.000 Dollar = 9.030.300.000 Dollar

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Mehr als neun Milliarden Dollar stehen damit theoretisch im Raum. Diese Summe ist aber keine bereits verhängte Strafe und auch keine feste Rechnung, die Suno bezahlen müsste. Das Gericht müsste zunächst feststellen, dass Suno tatsächlich jedes der genannten Werke rechtswidrig verwendet hat. Außerdem müsste es Sunos „Fair Use“-Argument zurückweisen, vorsätzliches Handeln annehmen und anschließend bei jeder Aufnahme den gesetzlichen Höchstbetrag ansetzen.

Das tatsächliche Ergebnis könnte deshalb deutlich niedriger ausfallen. Suno könnte das Verfahren gewinnen, sich mit den Klägern einigen oder zu einer wesentlich geringeren Summe verurteilt werden. Zusätzlich verlangen Universal und Sony bis zu 2.500 Dollar für jeden festgestellten Fall, in dem technische Schutzmaßnahmen von YouTube umgangen worden sein sollen. Gefordert werden außerdem eine Unterlassungsverfügung und ein Geschworenenverfahren.

Selbst Sunos neues Modell v6 steht im Fokus

Besonders brisant ist der Zeitpunkt der Klage. Erst am 9. September veröffentlichte Suno sein neues Modell v6. Es entstand nach Angaben des Unternehmens gemeinsam mit der Warner Music Group, BMG und Believe auf einer lizenzierten Grundlage. Suno-Produktchef Jack Brody erklärte, v6 sei vollständig neu trainiert worden. Daten von Universal oder Sony seien dafür nicht verwendet worden.

Für die Kläger ist die Sache trotzdem nicht erledigt. Sie behaupten, v6 greife auf Ausgaben, Nutzerentscheidungen und erlernte Fähigkeiten früherer Suno-Modelle zurück. Diese älteren Modelle seien wiederum mit den angeblich unrechtmäßig kopierten Aufnahmen trainiert worden. Vereinfacht gesagt lautet der Vorwurf: Auch wenn ein neues Modell nicht direkt mit den ursprünglichen Dateien gefüttert wird, könnten deren musikalische Informationen über ältere Modelle weitergegeben worden sein.

Damit berührt der Fall eine Frage, die für die gesamte KI-Branche wichtig werden könnte: Lässt sich ein neues Modell rechtlich vollständig von seinen Vorgängern trennen oder bleiben mögliche Urheberrechtsverletzungen in den weitergegebenen Fähigkeiten erhalten?

Für Suno steht das Geschäftsmodell auf dem Spiel

Ausgerechnet Sunos eigene Partnerschaften werden nun zu einem Argument der Kläger. Nach dem Warner-Deal schloss das Unternehmen im August eine Vereinbarung mit BMG. Anfang September folgte Believe. Für Universal und Sony zeigen diese Verträge, dass es einen funktionierenden Markt für lizenzierte Trainingsdaten gibt. Suno verteidigt die frühere Nutzung geschützter Aufnahmen dagegen weiterhin als „Fair Use“, während das Unternehmen sein neues Geschäftsmodell gleichzeitig auf lizenzierten Katalogen aufbaut.

Dabei geht es längst nicht mehr um ein kleines KI-Experiment. Suno spricht von rund zwei Millionen zahlenden Abonnenten und wurde 2026 mit etwa 5,4 Milliarden Dollar bewertet. Ein Erfolg der Labels könnte deshalb die Kostenstruktur des gesamten Marktes verändern. Müssen geschützte Aufnahmen grundsätzlich vor dem KI-Training lizenziert werden, werden große Musikkataloge zu einem der wertvollsten Rohstoffe der Branche. Setzt sich Suno durch, könnten KI-Anbieter weiterhin argumentieren, vorhandene Musik ohne vorherige Erlaubnis analysieren zu dürfen.

Auch aus deutscher Sicht ist der Fall relevant. Ende Juli entschied das Landgericht München I in erster Instanz zugunsten der GEMA und gegen Suno. Dort ging es allerdings um geschützte Musikwerke und erkennbare Übereinstimmungen bei Melodien, Harmonien und Rhythmen. Die neue US-Klage betrifft dagegen die Rechte an konkreten Tonaufnahmen.

Zu der zweiten US-Klage lag zunächst keine öffentliche Stellungnahme von Suno vor. Die Vorwürfe sind damit noch lange nicht bewiesen. Doch die 60.202 aufgelisteten Aufnahmen machen aus einer abstrakten Debatte ein sehr konkretes Geschäftsrisiko. Die entscheidende Frage lautet längst nicht mehr, ob KI-Musik zu einem großen Markt wird. Es geht darum, wem der musikalische Rohstoff dafür gehört und wer am Umsatz beteiligt wird.

Fotocredit: Mustafa Sheikhmouss

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Franz Beschoner

Autor

Franz Beschoner

Head of Editorial / franz@djmag.de