Die GEMA hat sich vor dem Landgericht München I weitgehend gegen Suno durchgesetzt. Nach Ansicht des Gerichts nutzte der KI-Musikgenerator mehrere weltbekannte Songs nicht nur für sein Training, sondern übernahm geschützte musikalische Bestandteile so genau, dass sie in neu erzeugten Titeln wieder auftauchten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.