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27 Jahre Streit um zwei Sekunden: BGH erlaubt Kraftwerk-Sample

27 Jahre Streit um zwei Sekunden: BGH erlaubt Kraftwerk-Sample

Zwei Sekunden Musik beschäftigen seit 1999 die höchsten Gerichte Deutschlands und Europas. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Moses Pelham den Rhythmus aus „Metall auf Metall“ von Kraftwerk seit 2021 ohne Zustimmung nutzen darf. Ein Freifahrtschein für Samples ist das Urteil trotzdem nicht – und vollständig beendet ist der Fall noch immer nicht.

Ein Zwei-Sekunden-Loop schreibt Rechtsgeschichte

Als Sabrina Setlur 1997 „Nur mir“ veröffentlichte, gab es weder Spotify noch YouTube. Fast drei Jahrzehnte später beschäftigt der Song noch immer die Justiz. Der Grund läuft als Dauerschleife unter dem Track: eine nur zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem 1977 veröffentlichten Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“.

Produzent Moses Pelham hatte die Passage aus der Originalaufnahme übernommen, leicht verlangsamt und für „Nur mir“ geloopt. Um Erlaubnis fragte er nicht. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter und das inzwischen verstorbene Bandmitglied Florian Schneider sahen darin eine Verletzung ihrer Rechte und zogen 1999 vor Gericht.

Was folgte, war kein gewöhnlicher Urheberrechtsstreit. Der Fall landete mehrfach beim Bundesgerichtshof, beschäftigte das Bundesverfassungsgericht und wurde zweimal dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Währenddessen änderte sich das Urheberrecht – und damit auch die Antwort auf die Frage, ob das Sample verwendet werden durfte.

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Warum der BGH das Sample jetzt erlaubt

Das aktuelle Urteil betrifft ausschließlich die Nutzung seit dem 7. Juni 2021. Seit diesem Tag erlaubt das deutsche Urheberrecht die Verwendung geschützter Werke unter anderem als sogenanntes Pastiche.

Was damit genau gemeint ist, hatte der Europäische Gerichtshof erst im April 2026 präzisiert. Demnach kann ein neues Werk auch ohne Erlaubnis auf ein bestehendes Werk zurückgreifen, wenn es daran erinnert, sich zugleich erkennbar davon unterscheidet und einen künstlerischen oder kreativen Dialog mit dem Original führt.

Der Bundesgerichtshof hat diese Kriterien nun auf „Nur mir“ angewendet. Wer „Metall auf Metall“ kennt, könne die übernommene Rhythmussequenz in dem Song wiedererkennen. Gleichzeitig habe Moses Pelham das elektronische Ausgangsmaterial in den Hip-Hop übertragen und in einen neuen musikalischen Zusammenhang gestellt. Darin sieht das Gericht die notwendige kreative Auseinandersetzung.

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Ob Moses Pelham 1997 überhaupt beabsichtigte, ein Pastiche zu schaffen, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist laut BGH, ob dieser künstlerische Dialog für Menschen erkennbar ist, die mit dem Original vertraut sind.

Kein Freifahrtschein für jedes Sample

Das Urteil führt keine freie Zwei-Sekunden-Regel ein. Es bedeutet also nicht, dass kurze Ausschnitte aus fremden Tracks grundsätzlich ohne Freigabe verwendet werden dürfen.

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Ob ein Sample als Pastiche zulässig ist, muss weiterhin im Einzelfall geprüft werden. Ein Ausschnitt darf nicht einfach übernommen werden, nur weil er kurz ist oder in einem anderen Genre auftaucht. Das neue Werk muss sich erkennbar mit dem Ausgangsmaterial auseinandersetzen und sich gleichzeitig davon unterscheiden.

Für Produzenten schafft die Entscheidung trotzdem mehr Spielraum. Sampling ist gerade im Hip-Hop und in der elektronischen Musik keine Randerscheinung, sondern seit Jahrzehnten ein zentraler Teil des kreativen Prozesses. Das Urteil zeigt nun erstmals ziemlich konkret, unter welchen Umständen selbst ein erkennbares Sample ohne vorherige Zustimmung zulässig sein kann. Wer morgen zwei Sekunden aus einem fremden Track schneidet, ist damit aber noch lange nicht automatisch auf der sicheren Seite.

Der Rechtsstreit ist noch immer nicht vollständig beendet

Dass der Fall nach 27 Jahren weiterhin nicht ganz abgeschlossen ist, liegt an den verschiedenen Rechtslagen, die während des Verfahrens galten.

Für die ursprüngliche Herstellung des Songs im Jahr 1997 wurde keine Rechtsverletzung festgestellt. Für die Verwertung zwischen dem 22. Dezember 2002 und dem 6. Juni 2021 urteilte das Oberlandesgericht Hamburg dagegen zugunsten der Kraftwerk-Seite. Für diesen Zeitraum können Schadenersatzansprüche bestehen. Gegen diesen Teil der Entscheidung hat die Seite von Moses Pelham Verfassungsbeschwerde eingelegt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Seit dem 7. Juni 2021 ist die Verwendung des Samples nach dem aktuellen BGH-Urteil hingegen als Pastiche zulässig. Zu behaupten, Kraftwerk habe den beinahe drei Jahrzehnte langen Rechtsstreit nun vollständig verloren, wäre deshalb zu einfach. Moses Pelham hat die jüngste und für zukünftige Sampling-Fälle besonders wichtige Runde gewonnen. Über einen entscheidenden Teil der Vergangenheit wird aber weiterhin gestritten.

Fotocredit: weeklydig, Kraftwerk – CitiWang Theatre – Boston, 3 October 2015 (21757689018)CC BY 2.0

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Franz Beschoner

Autor

Franz Beschoner

Head of Editorial / franz@djmag.de