Spotify will künftig sichtbar machen, ob hinter einem Artistprofil eine reale Person steckt. Ab Mitte September erhalten künstliche Künstleridentitäten ein eigenes Badge und verschwinden standardmäßig aus den redaktionellen und personalisierten Empfehlungen.
Das Badge kommt ab Mitte September
Spotify führt eine neue Kennzeichnung für Artistprofile ein, deren öffentliche Identität von künstlicher Intelligenz erzeugt wurde. Das sogenannte „AI Persona Badge“ erscheint ab Mitte September im Profilbanner, im Infobereich, in der Suche und neben den entsprechenden Tracks innerhalb von Playlists. Wer das Badge antippt, erfährt außerdem, ob der Betreiber den Status selbst offengelegt hat oder ob Spotify das Profil nach einer eigenen Prüfung als KI-Persona eingestuft hat.
„Eine echte Verbindung zwischen Künstlern und Fans braucht Vertrauen und Authentizität“, erklärt Spotify in der offiziellen Ankündigung. Das Feedback der Nutzer sei eindeutig gewesen: Sie möchten erkennen können, ob hinter einem scheinbar echten Artist tatsächlich ein Mensch steht.

KI-Personas fliegen aus den Empfehlungen
Bei einem kleinen Hinweis im Profil bleibt es nicht. Musik von gekennzeichneten KI-Personas wird standardmäßig weder in redaktionellen Playlists noch in personalisierten Empfehlungen ausgespielt. Wer einer solchen Persona bewusst folgt, kann deren Musik weiterhin vorgeschlagen bekommen. Spotify entfernt die Profile also nicht von der Plattform, schränkt ihre automatische Reichweite aber deutlich ein. Gerade für neue Artists sind Empfehlungen, algorithmische Playlists und personalisierte Mixe entscheidend, um überhaupt ein größeres Publikum zu erreichen.
Spotify begründet diesen Schritt damit, dass die eigene Programmierung vor allem authentische Künstler fördern soll, die eine reale Karriere in der Musik aufbauen.
Spotify verlässt sich nicht nur auf Ehrlichkeit
Betreiber einer KI-Persona können bereits jetzt über Spotify for Artists selbst angeben, dass ihr Profil keine reale Person repräsentiert. Allein auf diese freiwillige Offenlegung will sich der Streamingdienst allerdings nicht verlassen. Spotify wird Profile auch selbst prüfen. Im Fokus stehen zunächst reichweitenstärkere Accounts, die sich mit Namen und fotorealistischen Bildern wie echte Menschen präsentieren. Wird ein Profil von Spotify gekennzeichnet, erhalten die Betreiber eine Benachrichtigung und können die Entscheidung akzeptieren oder Einspruch einlegen.
In den kommenden Monaten sollen auch Hörer verdächtige Profile melden können. Wie genau dieses Meldesystem aussehen wird, hat Spotify noch nicht erklärt.
Nicht jeder KI-Song bekommt das Badge
Das neue Badge sagt ausdrücklich nichts darüber aus, wie die Musik eines Artists entstanden ist. Es beantwortet nur die Frage, ob die öffentliche Person hinter dem Profil echt ist. Ein realer Produzent, der künstliche Intelligenz als Werkzeug einsetzt, wird deshalb nicht automatisch als „AI Persona“ gekennzeichnet. Um den Einsatz von KI innerhalb der Musikproduktion offenzulegen, setzt Spotify auf separate Funktionen wie KI-Songinfos und SongDNA.
Diese Trennung dürfte in der Praxis wichtig werden. Ein KI-generiertes Bild oder ein künstlicher Künstlername bedeutet schließlich nicht automatisch, dass auch der komplette Track von einer Maschine erstellt wurde. Umgekehrt kann hinter einem menschlich wirkenden Profil vollständig KI-generierte Musik stecken.
Spotify wählt einen anderen Weg als Beatport
Erst in dieser Woche hatte Beatport ein Verbot vollständig oder überwiegend KI-generierter Tracks angekündigt. Spotify geht nicht ganz so weit. Während Beatport künstlich erzeugte Musik aus seinem Store fernhalten will, setzt Spotify zunächst auf Kennzeichnung und eine begrenzte algorithmische Reichweite. KI-Personas dürfen bleiben, sollen den Nutzern aber nicht länger als vermeintlich echte Künstler untergeschoben werden.
Beide Plattformen ziehen damit ihre eigene Grenze. Beatport schaut vor allem darauf, wer die Musik gemacht hat. Spotify nimmt sich zunächst die Person hinter dem Profil vor.
Fotocredit: sgcdesignco

Autor
Franz Beschoner
Head of Editorial / franz@djmag.de




