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Der Mensch muss den Takt angeben: Beatport verbannt KI-generierte Musik

Der Mensch muss den Takt angeben: Beatport verbannt KI-generierte Musik

Beatport zieht eine klare Grenze bei künstlicher Intelligenz: Vollständig oder überwiegend KI-generierte Tracks dürfen nicht mehr auf die Plattform. KI als Werkzeug bleibt erlaubt – solange die kreative Kontrolle beim Menschen liegt.

Ohne menschliche Mehrheit kein Platz im Store

Beatport verschärft seinen Umgang mit künstlich erzeugter Musik. Wie die Plattform am 12. August bekannt gab, werden Tracks, die vollständig oder überwiegend von generativer KI erstellt wurden, künftig bereits während des Upload-Prozesses zurückgehalten. Die jeweiligen Rechteinhaber sollen darüber direkt informiert werden. Um solche Produktionen zu erkennen, erweitert Beatport seine Zusammenarbeit mit dem Technologieunternehmen Beatdapp. Dessen Software soll zwischen menschlich geschaffener, KI-unterstützter und größtenteils künstlich erzeugter Musik unterscheiden können.

„Neue Produktionstechniken haben elektronische Musik von Beginn an vorangebracht“, erklärt Beatport-CEO Matt Gralen in der offiziellen Mitteilung. Es gebe jedoch einen Unterschied zwischen einem Werkzeug, das menschliches Schaffen unterstützt, und einem System, das dieses vollständig ersetzt. Beatport sei auf Ersterem aufgebaut.

KI als Werkzeug bleibt erlaubt

Ein vollständiges KI-Verbot ist die neue Regelung ausdrücklich nicht. Entscheidend ist laut Beatport, wer die kreative Kontrolle über einen Track besitzt. Als „KI-unterstützt“ gelten Produktionen, bei denen künstliche Intelligenz zwar innerhalb des kreativen Prozesses eingesetzt wird, die wesentliche Urheberschaft und die künstlerischen Entscheidungen aber beim Menschen bleiben. Solche Tracks dürfen weiterhin auf der Plattform erscheinen.

Werden entsprechende Veröffentlichungen erkannt oder beim Upload offengelegt, sollen sie intern gekennzeichnet werden. Beatports Kuratoren können dadurch nachvollziehen, welche Rolle künstliche Intelligenz bei der Entstehung gespielt hat. Ob diese Kennzeichnung künftig auch für Kunden sichtbar sein wird, geht aus der Ankündigung nicht hervor. Ebenfalls offen bleibt, anhand welcher konkreten Kriterien Beatport bestimmt, ob ein Track mehrheitlich von einem Menschen oder einer Maschine geschaffen wurde. Eine Liste erlaubter beziehungsweise unzulässiger Anwendungen hat die Plattform bislang nicht veröffentlicht.

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Auch bestehende Tracks könnten entfernt werden

Die neue Technik soll nicht nur eingehende Veröffentlichungen, sondern auch den bestehenden Katalog untersuchen. In den aktualisierten Nutzungsbedingungen behält sich Beatport ausdrücklich das Recht vor, mutmaßlich überwiegend KI-generierte Inhalte abzulehnen oder zu entfernen.

Im Fokus der aktuellen Ankündigung steht zunächst die Prüfung neuer Uploads. Eine großflächige nachträgliche Löschung bestehender Veröffentlichungen wurde nicht angekündigt. Beatport schafft sich mit den neuen Regeln allerdings die Grundlage, auch bereits verfügbare Tracks aus dem Store zu nehmen. Die Entscheidungen liegen allein bei der Plattform und werden in den Nutzungsbedingungen als endgültig bezeichnet. Wie mögliche Fehlentscheidungen überprüft werden können, erläutert Beatport nicht.

Beatdapp überprüft bereits Streamingzahlen

Beatport und Beatdapp arbeiten bereits seit 2024 zusammen. Bislang konzentrierte sich die Partnerschaft vor allem auf Streamingbetrug und manipulierte Abrufzahlen. Nun kommt die Erkennung KI-generierter Musik hinzu. Beatdapp gibt an, zwischen vollständig generierten und lediglich KI-unterstützten Tracks unterscheiden zu können. Genauere Angaben zur Trefferquote oder zur Zuverlässigkeit der verwendeten Technik machen die beiden Unternehmen in ihrer Ankündigung jedoch nicht.

Das dürfte zu einem der entscheidenden Punkte bei der praktischen Umsetzung werden. Moderne Musikproduktionen können künstliche Intelligenz an verschiedenen Stellen verwenden, ohne dass der gesamte Track aus einem Prompt heraus entsteht. Wo Unterstützung endet und überwiegende Generierung beginnt, lässt sich deshalb nicht immer eindeutig bestimmen.

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Mehrheit der DJs lehnt KI-Tracks ab

Mit der neuen Regelung reagiert Beatport nach eigenen Angaben auch auf die Haltung seiner Nutzer. In einer Befragung erklärten 60 Prozent, dass sie keine KI-generierten Tracks in ihren Sets spielen würden. Von dieser Gruppe nannten 77 Prozent die bewusste Unterstützung menschlicher Künstler als Grund. Lediglich acht Prozent aller Befragten zeigten sich grundsätzlich offen für KI-Musik. Weitere 13 Prozent würden solche Tracks in Betracht ziehen, wenn beteiligte Künstler und Labels fair vergütet werden.

Wie viele Personen an der Befragung teilnahmen und wie sie durchgeführt wurde, teilte Beatport nicht mit. Die Ergebnisse zeigen dennoch, weshalb das Thema für die Plattform besonders relevant ist: Anders als bei klassischen Streamingdiensten suchen Nutzer hier gezielt nach Musik, die sie kaufen und anschließend selbst in ihren DJ-Sets spielen.

Mit der neuen Regelung positioniert sich Beatport deshalb klar: Künstliche Intelligenz darf Produzenten unterstützen, aber nicht an ihre Stelle treten. Im weltweit wichtigsten Download-Store für DJs muss auch künftig der Mensch den Takt angeben.

Fotocredit: Erik Mclean 

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Franz Beschoner

Autor

Franz Beschoner

Head of Editorial / franz@djmag.de