Großveranstaltungen bleiben bis Ende Dezember 2020 verboten

Großveranstaltungen bleiben bis Ende Dezember 2020 verboten

Mitte Juni wurde das Verbot von Großveranstaltungen bis Ende Oktober 2020 verlängert. Seit heute wissen wir: Auch den Rest des Jahres wird es keine Großveranstaltungen mehr geben. Das gab Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag bekannt.

Bund und Länder einigen sich: 2020 keine Großveranstaltungen mehr

Bereits im Juni beim Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Bundesländer stand ein Verbot von Großveranstaltungen bis Ende 2020 im Raum. Nun ist es beschlossen. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich auf eine Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis Ende Dezember.

„Wir haben dann die Vereinbarung von Juni, dass keine Großveranstaltungen stattfinden können, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich ist. Dieses Nicht-Stattfinden wurde jetzt von Ende Oktober noch einmal verlängert bis Ende Dezember.“

Zudem mahnte die Kanzlerin zu Achtsamkeit und Vorsicht bei privaten Feiern und Familienfesten. Eine deutschlandweite Obergrenze gibt es hier allerdings nicht. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feiern nötig und vertretbar seien. Damit haben sich die Ministerpräsidenten gegen einen ausdrücklichen Wunsch von Angela Merkel gestellt. Sie wollte einen Flickenteppich an Regelungen vermeiden.

Weitere neue Corona-Regeln

  • Bund und Länder wollen bei der Einhaltung der Maskenpflicht verstärkt durchgreifen. Hierfür wurde ein bundesweites Mindestbußgeld in Höhe von 50 Euro beschlossen.
  • Mit dem Ende der Sommerferien in allen Bundesländern sollen die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten enden.
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen ab dem 1. Oktober in eine 14-tägige Quarantäne gehen müssen. Die Pflichttests an Flughäfen werden abgeschafft.
  • Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

Fotocredits: Unsplash

Was ist eine Großveranstaltung

Bisher gibt es keine gültige deutschlandweite Definition darüber, ab wie vielen Teilnehmern eine Veranstaltung als Großveranstaltung zählt. Die einzelnen Bestimmungen werden innerhalb der Bundesländer festgelegt. Nach den Leitlinien von Ministerien liegt sie vor, wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt.


Franz Beschoner

Franz Beschoner

Head of Editorial / franz@djmag.de