Clubs und Livespielstätten werden künftig als Kultureinrichtungen gewertet und somit besonders geschützt. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Eine wichtige Entscheidung und ein starkes und längst überfälliges Signal in die Republik.
Bundestag erklärt Clubs zu Kulturstätten
Am Freitag hat der Bundestag beschlossen, dass die Baunutzungsverordnung der Bundesregierung so angepasst werden soll, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.
Für die Club-Szene bedeutet das, dass sie künftig aus stadtplanerischer Sicht besser geschützt ist. Bisher waren Clubs nämlich in urbanen Gebieten nur ausnahmsweise und in Wohngebieten nicht zulässig. Gab es Bauvorhaben, sahen sich Clubs in der Vergangenheit häufig aus den Stadtzentren verdrängt. Das ändert sich durch eine Kategorisierung als Kultureinrichtung. Clubs gelten dann als schützenswert und förderungswürdig.
In der Pressemitteilung des Forums Clubkultur und Nachtleben heißt es dazu:
„Clubs sind Kultur. Nicht erst seit heute, sondern für viele Millionen Menschen schon seit Jahrzehnten. In dieser Woche haben wir als Deutscher Bundestag diesen kulturellen Status von Musikclubs und Livemusikspielstätten bestätigt und die Leistungen der Betreiberinnen und Betreiber, der Künstlerinnen und Künstler, der Angestellten und Freischaffenden damit bestätigt und gewürdigt.“
Das Parlamentarische Forum wurde im Februar 2020 von den Bundestagsabgeordneten Caren Lay (Die Linke), Hagen Reinhold (FDP), Erhard Grundl (Grüne), Klaus Mindrup (SPD) und Kay Wegner (CDU) gegründet und ist in einem Jahr um viele Mitglieder aller Fraktionen gewachsen, die an diesem Antrag mitgearbeitet haben. Ziel der Abgeordneten ist es, den Fortbestand der Clubkultur zu sichern und sie politisch zu unterstützen.
„Wir bedanken uns besonders bei den Mitgliedern im Parlamentarischen Forum für ihren bisherigen Einsatz und die Beharrlichkeit in dieser Angelegenheit. Der Bundestag sendet mit der heutigen Entscheidung ein starkes und längst überfälliges Signal in die Republik. Musikclubs sind kulturelle Einrichtungen, die als integraler Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens die Identität von Stadtteilen prägen. Nun soll ein veraltetes Gesetz an die Realität angepasst werden. Das hilft, um Städte und Quartiere lebendig und lebenswert zu erhalten und kulturelle Orte vor Verdrängung zu schützen“
Clubkultur
Die aktive Clubkultur ist ein großer kultureller und wirtschaftlicher Wert dieses Landes, die Clubs sind unternehmerisch, kulturell, gesellschaftlich und architektonisch einmalige Freiräume, die zum Experimentieren, Begegnen und Erfahren einladen. Gleichzeitig sind sie mit rund 50.000 Angestellten sowie freien Mitarbeitern bei einem Jahresumsatz von ca. 1,1 Milliarden Euro ein wichtiger Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Mitglieder des Parlamentarischen Forums Clubkultur haben im Antrag diese Bedeutung der Clubs hervorgehoben.
Franz Beschoner
Head of Editorial / franz@djmag.de