Tanzverbot an Karfreitag: Das solltet ihr wissen

Tanzverbot an Karfreitag: Das solltet ihr wissen

Ihr wollt am langen Osterwochenende das Tanzbein schwingen? An Karfreitag ist das keine gute Idee, denn die Clubs schließen ihre Türen. Der Grund dafür ist das Tanzverbot, das jedoch in jedem Bundesland anders umgesetzt wird. Aber warum ist das Tanzen und Feiern an Karfreitag überhaupt verboten – und was gilt wo?

Warum gibt es an Karfreitag ein Tanzverbot?

Karfreitag ist ein christlicher Feiertag, der den Tod Jesu Christi am Kreuz und seine Passion gedenkt. Aus Respekt vor diesem religiösen Feiertag gibt es in vielen Bundesländern Deutschlands ein sogenanntes „Tanzverbot“. Das bedeutet, dass öffentliche Veranstaltungen, bei denen getanzt wird, an diesem Tag untersagt sind.

Das Tanzverbot ist jedoch nicht nur auf Karfreitag beschränkt, sondern gilt auch an anderen christlichen Feiertagen wie Allerheiligen, dem Volkstrauertag oder dem Totensonntag. Es soll dazu beitragen, dass die Feiertagsruhe und das Andenken an den christlichen Ursprung des Feiertages gewahrt bleiben.

Es gibt jedoch auch Kritiker des Tanzverbots, die argumentieren, dass es eine Einschränkung der persönlichen Freiheit darstellt und keine angemessene Maßnahme zur Wahrung der Feiertagsruhe sei. Die Debatte darüber, ob das Tanzverbot noch zeitgemäß ist, hält an.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ein von @br24 geteilter Beitrag

Tanzverbot: Was gilt in welchen Bundesländern

Die Durchführung des Tanzverbots wird von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Daher gibt es Orte, an denen öffentliche Tanzveranstaltungen bereits ab Gründonnerstag untersagt sind. In anderen Gegenden herrscht auch am Karsamstag noch Ruhe.

Baden-Württemberg

  • Es gilt ein Tanzverbot von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr.

Bayern

  • Es herrscht ein Tanzverbot in Bayern von Gründonnerstag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr. Zusätzlich zu diesem allgemeinen Verbot gilt in Bayern auch ein spezielles Verbot musikalischer Aufführungen jeder Art in Räumlichkeiten mit Schankbetrieb.

Berlin

  • Es gibt nur am Karfreitag ein Tanzverbot, welches von 4 Uhr bis 21 Uhr gilt. An allen anderen Ostertagen gibt es keinerlei Beschränkungen.

Brandenburg

  • Es gilt ein Tanzverbot von Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 4 Uhr.

Bremen

  • Es gibt nur am Karfreitag ein Tanzverbot, welches von 6 Uhr bis 21 Uhr gilt. An allen anderen Ostertagen gibt es keinerlei Beschränkungen.

Hamburg

  • Es herrscht ein Tanzverbot von Karfreitag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 2 Uhr. Neben öffentlichen Veranstaltungen in Gaststätten und Diskotheken sind auch Sportveranstaltungen sowie jegliche Musikveranstaltungen bei Umzügen oder Auftritten verboten. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben.

Hessen

  • Es gilt ein Tanzverbot von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr sowie am Ostersonntag und Ostermontag jeweils von 4 bis 12 Uhr. Obwohl Diskotheken geöffnet sein dürfen, ist das Abspielen von Musik verboten. Ebenso sind Veranstaltungen unter freiem Himmel untersagt.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Es gilt ein Tanzverbot von Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 18 Uhr.

Niedersachsen

  • Das Tanzverbot tritt ab Gründonnerstag um 5 Uhr in Kraft und endet am Karsamstag um 24 Uhr.

Nordrhein-Westfalen

  • Es herrscht ein Tanzverbot von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr. Während dieser Zeit sind keine öffentlichen Veranstaltungen gestattet. Als einziges Bundesland verbietet Nordrhein-Westfalen auch alle nicht öffentlichen Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen, einschließlich privater Partys im Freien wie im Park.

Rheinland-Pfalz

  • Es gilt ein Tanzverbot von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr.

Saarland

  • Von Gründonnerstag um 4 Uhr bis zum Karsamstag um 24 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen nicht erlaubt.

Sachsen

  • Von 0 bis 24 Uhr am Karfreitag sind öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt.

Sachsen-Anhalt

  • Es gilt ein Tanzverbot nur am Karfreitag von 0 bis 24 Uhr.

Schleswig-Holstein

  • Es gilt ein Tanzverbot ab Karfreitag um 2 Uhr bis Karsamstag um 2 Uhr.

Thüringen

  • Es gilt ein Tanzverbot nur am Karfreitag von 0 bis 24 Uhr.

Fotocredit: MontyLov

Religionsfreiheit

Experten gehen davon aus, dass die Tanzverbote an Karfreitag in Deutschland aufgrund der wachsenden Religionsfreiheit immer mehr Ausnahmen erfahren. Fabian Wittreck, ein Jurist des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ an der Universität Münster, erklärte dazu, dass mit der Zunahme der religiösen Vielfalt in der Gesellschaft auch die Nachfrage nach Ausnahmegenehmigungen nach oben geht und die Bereitschaft, diese zu gewähren, steigt. Dabei seien Menschen, die an diesen stillen Feiertagen laute Unterhaltung suchen, in ihrer Freiheit eingeschränkt. Die steigende Zahl der Religionen erhöhe den Druck auf das bisherige Arrangement, wonach an sogenannten stillen Feiertagen wie Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag Tanz, Volksfeste und Unterhaltungsveranstaltungen verboten sind.


Franz Beschoner

Franz Beschoner

Head of Editorial / franz@djmag.de