Artikel 13 kommt! Das kommt auf DJs und Produzenten zu!

Artikel 13 kommt! Das kommt auf DJs und Produzenten zu!

Das Europaparlament hat am Dienstagmittag für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt. Darin enthalten sind auch die umstrittenen Artikel 11 und 13. Doch worum geht’s da eigentlich und worauf müssen sich DJs und Produzenten jetzt gefasst machen?

EU-Parlament stimmt für Urheberrechtsreform

Seit Wochen und Monaten wird über Artikel 13 diskutiert. Der Artikel ist Teil einer Reform des Urheberrechts und soll das veraltete Recht in der EU an das digitale Zeitalter anpassen. Die Richtlinie soll laut Europäischem Parlament „[…] sicherstellen, dass Kreative (zum Beispiel Musiker oder Schauspieler) sowie Nachrichtenmedien und Journalisten von der digitalen Welt und dem Internet ebenso profitieren, wie von der Vermarktung ihrer Werke in der analogen Welt.“

Artikel 13 wurde im EU-Parlament beschlossen

Kurz gesagt sollen Urheber eine bessere Vergütung erhalten und ihre Werke sollen besser geschützt werden. Viele befürchten aber, dass sich das Internet dadurch massiv verändern könnte. Denn laut Artikel 13 sollen künftig die Plattformen dafür haften, wenn urheberrechtsgeschützter Inhalt hochgeladen wird. Im Moment haftet noch der Benutzer dafür.

Das bedeutet Artikel 13 für die sozialen Netzwerke

YouTube, Facebook, Instagram & Co. sollen also in Zukunft Sorge dafür tragen, dass kein geschützter Inhalt auf ihre Plattformen gelangt. Passiert das doch, können sie dafür belangt werden. Der Gedanke ist im Grunde verständlich, jedoch können solche Datenmengen selbstverständlich nicht per Hand überprüft werden. Es müssen also spezielle Upload-Filter programmiert werden, die schon beim Hochladen Inhalte überprüfen. Und das ist das große Problem.

Diese sind unter Umständen sehr fehleranfällig und blockieren dann vielleicht auch mal etwas, das nicht geschützt ist. Oder wie soll ein Computerprogramm den Unterschied zwischen Zitaten, Satire oder Parodien erkennen?

Das ist auch der Grund, warum am vergangenen Wochenende Hunderttausende Menschen auf den Straßen von Europa gegen diesen Artikel demonstrierten. Sie befürchten, dass durch das Vorhaben der EU die Meinungsfreiheit im Internet eingeschränkt werden könnte. Upload-Filter seien einfach zu fehleranfällig.

Artikel 13 Demo

Was bedeutet Artikel 13 für DJs und Produzenten?

Jeder Künstler zeigt sich gerne auf Facebook, lädt Stories auf Instagram oder Videos von seinem letzten Gig auf YouTube hoch. Sollte die Reform aber so verwirklicht werden, wie es momentan geplant ist, könnte das schon bald nicht mehr alles so reibungslos funktionieren.

Ein DJ könnte dann wohl kein 30-Sekunden-Video mehr von seinem letzten Auftritt hochladen. Denn die Musik darin ist urheberrechtsgeschützt. Oder auch eigene Bootlegs – sprich ein inoffizieller Remix eines bekannten Songs – werden dann ebenfalls schon beim Upload geblockt. Noch schlimmer als es momentan eh schon ist. Ebenso sieht es dann wahrscheinlich mit Mashups aus.

Und was ist mit aufstrebenden Künstlern, die ihre eigenen Sets auf YouTube hochladen? Auch da würde der Upload-Filter wieder zuschlagen, weil geschützte Musik enthalten ist.

Richtlinie ist noch nicht ausgereift

Im Grunde ist die Idee hinter der neuen und moderneren Urheberrechtsreform richtig. Es hapert jedoch an der Umsetzung. Das EU-Parlament hat am Dienstagmittag mit 348 Abgeordneten für und mit 274 dagegen gestimmt. Der Richtlinie fehlt nun nur noch eine Zustimmung des Europäischen Rats, diese gilt jedoch nur als Formsache.

Danach haben die Regierungen der Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze zu fassen. Anders als bei einer EU-Verordnung haben sie dabei jedoch einen gewissen Interpretationsspielraum. Das heißt, es kann noch etwas passieren.

Fotocredits: Unsplash

Schon gewusst?

Das Europäische Parlament wurde 1952 gegründet und hat seinen Sitz in Straßburg. Das Parlament ist gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig, nimmt also europäische Gesetze an. Gewählt wird es alle fünf Jahre von den Bürgern der EU in den Europawahlen.


Franz Liesenhoff

Franz Liesenhoff

Head of Editorial