Wegen Corona-Lockdown: Münchner Clubs verklagen Bayern

Wegen Corona-Lockdown: Münchner Clubs verklagen Bayern

Es geht nicht darum, dass die Clubs umgehend wieder öffnen wollen, sondern vielmehr um Schadenersatz. Deswegen ziehen nun sechs Münchner Clubs vor Gericht und verklagen den Freistaat Bayern. Man wolle sich später nicht sagen lassen, dass man eine Mitschuld trage, weil man nichts unternommen hätte.

Sechs Münchner Clubs klagen gegen den Freistaat

Seit März dieses Jahres sind die Clubs in Bayern geschlossen und derzeit sieht es nicht nach einer schnellen Wiedereröffnung aus. Das sei auch richtig und nötig gewesen, um das Coronavirus einzudämmen, sagt Alexander Spierer in der Süddeutschen Zeitung (SZ). Er betreibt in München unter anderem den Sweetclub am Maximiliansplatz. Doch die Clubbetreiber werden seither von der Politik weitgehend alleingelassen und deshalb sehe er keinen anderen Weg. Er hat er sich mit anderen Betreibern zusammengetan und durch seinen Anwalt einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Dort heißt es, die bayerisch Staatsregierung habe gegen geltendes Recht und gegen das Grundgesetz verstoßen, als sie per Verordnung am 27. März 2020 unter anderem den Betrieb von Clubs untersagt hat.

Menschen in einem Club
Szene aus einem Club vor dem Corona-Shutdown

Alexander Spierer geht es auch gar nicht darum, dass er umgehend wieder öffnen wolle. Er ziehe vor Gericht, damit er später einmal den Staat für seinen Schaden haftbar machen kann – und damit er sich dann nicht sagen lassen muss, er trage eine Mitschuld, weil er nichts unternommen habe, heißt es in der SZ.

Vielen Betreibern steht das Wasser mittlerweile bis zum Hals und vor allem die Bars und Clubs hat es hart getroffen. Viele von ihnen dürfen immer noch nicht öffnen, auch wenn es mittlerweile schon einige Vorschläge gibt. Das Lehmann in Stuttgart zum Beispiel schlägt vor, wer ausgehen will, müsse vorab ein Ticket kaufen und dürfte dann nur an einem Abend pro Woche in einem einzigen Club tanzen und feiern. In den Lokalitäten wären selbstverständlich viel weniger Leute als normal zugelassen. Doch mehr als ein Vorschlag ist das bis jetzt auch nicht.

Wie sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage?

Bisher hatten solche Klagen eher weniger Erfolg. Die Gerichte ließen die Kläger, die wegen des Lockdowns Schadenersatz von den Landesregierungen wollten, abblitzen. Aus dem Infektionsgesetz ergebe sich nämlich kein Anspruch auf Entschädigung. Hätte das der Bundestag gewollt, hätte er das Ende März beschließen können. Damals wurde das Gesetz das letzte Mal zugunsten der Verdienstausfallregelungen für Eltern geändert.

Den Münchner Clubbetreibern ist klar, dass die Erfolgsaussichten ihrer Klage überschaubar sind. Es gehe ihnen aber vor allem auch um Aufmerksamkeit, sagen sie. Sie stünden vor dem Aus und wollen endlich in einen Dialog mit der Politik treten. Auch wolle man dazu beitragen, dass nicht mehr hunderte Partygänger unkontrolliert feiern.

„Wir, die Clubs, sind hier und wollen dazu beitragen, dass kontrolliert und in Abstimmung mit den Behörden weitere Ausbrüche verhindert und damit Menschenleben gerettet werden.“

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Schon gewusst?

Im Jahr 2018 gab es in Deutschland rund 4.400 Bars, Discotheken und Tanz- und Vergnügungslokale, die mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz erwirtschafteten. Mit einer Anzahl von ca. 2.500 machten Bars laut dem Statistischen Bundesamt daran den größten Anteil aus.


Franz Liesenhoff

Franz Liesenhoff

Head of Editorial