Ultra Miami: Rückerstattungspolitik sei „völlig inakzeptabel“
Eine in Boca Raton ansässige Verbraucherrechtskanzlei hat eine Sammelklage gegen die Stadt Miami und die Event Entertainment Group, die Organisatoren des Ultra Music Festivals, eingereicht. Corwin Law vertritt die Gruppe von Einwohnern Floridas, die Tickets für die 2020-Ausgabe des Festivals in Miami gekauft hatten. Laut der Kanzlei hätten die Veranstalter die Absage von 2020 als Verschiebung „getarnt“ und unfairerweise ein verbessertes Leistungsangebot anstelle einer Rückerstattung angeboten. Anwalt Marcus W. Corwin nannte das Angebot „völlig inakzeptabel“.
„It is totally unconscionable for the promoters to withhold refunds for two plus years, and for the City of Miami to allow it, with no guarantees that this event will be able to take place in 2022 or 2023.“
Es sei völlig skrupellos von den Veranstaltern, Rückerstattungen für mehr als zwei Jahre zurückzuhalten, heißt es unter anderem. Die Ticketinhaber sollten die Wahl haben, ob sie Geld zurückwollen oder eine zukünftige Ultra-Veranstaltung besuchen möchten. Das sei das einzig faire Ergebnis angesichts der zweijährigen Verschiebung des Festivals.
Keine Stellungnahme vom Ultra Miami zur Klage
Weder das Ultra Music Festival noch die Stadt Miami äußerten sich bis jetzt zu der Klage – und es ist auch nicht die erste Klage gegen das Festival. Bereits vor etwas weniger als einem Jahr reichten zwei Ticketinhaber Klage ein, weil das UMF Miami zu keinem Zeitpunkt eine Rückerstattung des Geldes anbot, sondern nur Sonderangebote, Ticketpakete und Warenrabatte.
Laut den Rückerstattungsrichtlinien des Festivals sei das aber auch völlig legitim, da das Unternehmen bei Absage einer Veranstaltung aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Ultras liegen, wie zum Beispiel Regierungsmaßnahmen, nach eigenem Ermessen „dem Käufer eine vollständige oder teilweise Rückerstattung gewähren“, die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und / oder dem Käufer eine vergleichbare „Wiedergutmachung“ anbieten kann.
Beide Parteien streben in dem älteren Fall aktuell eine Einigung an.
Fotocredit: Rudgr, Rukes