Großveranstaltungen sollen bis Ende Oktober verboten bleiben

Großveranstaltungen sollen bis Ende Oktober verboten bleiben

Am Mittwochnachmittag wollen Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer die weiteren Schritte im Kampf gegen das Coronavirus festlegen. Demnach soll es noch monatelang keine Großveranstaltungen geben, wie der Spiegel berichtet.

Keine Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober

Viele Bundesländer lockern zurzeit ihre Beschränkungen und die Menschen im Land kehren ganz langsam wieder in ihren Alltag zurück. Um den Kampf gegen die Corona-Pandemie weiter voranzutreiben, treffen sich am Mittwoch in Berlin Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer. Laut einer Beschlussvorlage, die wie immer bei solchen Treffen vorab erarbeitet wird, sollen Großveranstaltungen noch bis mindestens Ende Oktober verboten bleiben. Das berichtet der Spiegel. RTL hatte zuerst darüber berichtet.

Es steht sogar noch eine längere Frist im Raum. Eventuell wird es bis Jahresende keine Großveranstaltungen in Deutschland geben. Ausnahmen soll es geben, wenn bei bestimmten Veranstaltungen die Einhaltung von Hygieneregeln und die Kontaktverfolgung sichergestellt ist.

Beratung über Corona-Folgen

Das Treffen am Mittwoch zwischen der Kanzlerin und den Länderchefs dreht sich vor allem um die Bewältigung der Folgen. So wird unter anderem über die Umsetzung des 130 Milliarden schweren Konjunkturprogramms gesprochen, dass die Regierung Anfang Juni vereinbart hatte. Außerdem spricht man über die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Betriebe, die wegen des Virus besonders viel Umsatz verlieren. Weitere Themen sind unter anderem der beschleunigte Ausbau der Mobilfunk-Netze, Hilfe für die ostdeutschen Bundesländer bei den Ost-Renten, die Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Umgang mit dem Coronavirus in den Schulen, berichtet Focus.

Fotocredits: Aranxa Esteve (Unsplash)

Was ist eine Großveranstaltung

Bisher gibt es keine gültige deutschlandweite Definition darüber, ab wie vielen Teilnehmern eine Veranstaltung als Großveranstaltung zählt. Die einzelnen Bestimmungen werden innerhalb der Bundesländer festgelegt. Nach den Leitlinien von Ministerien liegt sie vor, wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt.


Franz Liesenhoff

Franz Liesenhoff

Head of Editorial