In der Schweiz dürfen ab Oktober Großveranstaltungen durchgeführt werden
Langsam kehrt wieder etwas Normalität ein – zumindest in der Schweiz. Dort dürfen ab 1. Oktober unter strengen Auflagen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen stattfinden, erklärte die Regierung vergangene Woche. Bislang waren diese bis Ende August untersagt.
Die jeweiligen Kantone müssen die Events bewilligen und dabei ihre epidemiologische Lage sowie ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Außerdem müssen strenge Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu will der Bund in den kommenden Wochen einheitliche Kriterien erarbeiten. Mit der Lockerung will der Bundesrat eine „gewisse Rückkehr zur Normalität“ ermöglichen, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset. Man müsse einen Weg finden, um mit dem Virus zu leben.
„Nach sechs Monaten Pandemie müssen wir lernen, mit dem Virus zu leben. Wir haben viel gelernt, die Situation ist nicht zu vergleichen mit der im Februar. Wir hatten damals eine tägliche Verdopplung. Ja, der Entscheid ist mit Risiken verbunden. Es betrifft auch nicht nur den Sport, auch beispielsweise Kultur-Veranstaltungen sind davon betroffen. Wir müssen einen Weg finden, mit dem Virus zu leben und mit der Ungewissheit, die damit verbunden ist.“
Die Regierung sprach außerdem von einem „vorsichtigen Öffnungsschritt“, der vor allem von Sportvereinen und Kulturveranstaltern verlangt worden war, die um das finanzielle Überleben kämpfen. Die Kantone hatten sich allerdings für eine Lockerung am Ende des Jahres ausgesprochen. Doch nicht alle Großveranstaltungen würden dieselben Risiken bergen, sagte Berset. So gebe es Großanlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden könne. Ein Fußballspiel etwa sei diesbezüglich nicht mit einem klassischen Konzert vergleichbar.
Vor Corona: Viele Menschen auf einem Konzert
Wie ist die Lage in Deutschland und Österreich?
Aktuell sind in Deutschland Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober verboten. Bei kleineren Veranstaltungen – sowohl privat wie öffentlich – hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln, die ihr hier nachlesen könnt.
In Österreich sind seit dem 1. August Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit bis zu 200 Personen möglich. Mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind draußen sogar bis zu 1250 Personen möglich, wenn ein entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept vorgelegt wird. Ab dem 1. September findet die Ausweitung auf bis zu 10000 Personen im Freien und maximal 5000 Personen in geschlossenen Räumen statt.
Quellen: Tagesanzeiger, Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Fotocredit: Pexels