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Fantasm-Fall geht weiter: Verurteilte Frau legt Berufung ein

Fantasm-Fall geht weiter: Verurteilte Frau legt Berufung ein

Nach Fantasms Statement zum gewonnenen Verleumdungsprozess meldet sich nun die verurteilte Frau selbst zu Wort. In einem Instagram-Video bestätigt sie das Urteil, kündigt aber Berufung an und betont, dass das Verfahren aus ihrer Sicht nicht abgeschlossen ist.

Gegenseite widerspricht Darstellung eines endgültigen Abschlusses

Nach dem Statement von Fantasm zum gewonnenen Verleumdungsprozess gibt es eine neue Entwicklung in dem Fall. Die Frau, die in dem Verfahren wegen Diffamierung verurteilt wurde, hat sich in einem Instagram-Video selbst zu Wort gemeldet. Darin bestätigt sie, dass die französische Justiz am 19. Mai eine Entscheidung getroffen und sie der Diffamierung gegenüber Fantasm schuldig gesprochen hat. Gleichzeitig kündigt sie an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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In dem Video widerspricht sie vor allem der Darstellung, der Fall sei damit endgültig abgeschlossen. Aus ihrer Sicht sei Fantasm in dem Verfahren nicht „unschuldig gesprochen“ worden. Es sei in dem Prozess nicht darum gegangen, ihn strafrechtlich freizusprechen, sondern um eine von ihm beanstandete Story aus dem Jahr 2022. Diese habe laut ihrer Darstellung auf Informationen basiert, die ihr damals bekannt gewesen seien.

Die Frau betont außerdem, dass die ursprünglichen Vorwürfe von den betroffenen Personen nicht selbst zur Anzeige gebracht worden seien. Dafür nennt sie mehrere Gründe, darunter die Belastung langer Verfahren, mögliche Kosten und die Sorge, mit Aussagen nicht ernst genommen zu werden. Einige Personen hätten ihrer Darstellung nach dennoch im Prozess ausgesagt.

Zentral ist in ihrem Video auch die Unterscheidung zwischen diffamierenden und falschen Aussagen. Sie argumentiert, dass eine Verurteilung wegen Diffamierung nicht automatisch bedeute, dass die zugrunde liegenden Aussagen unwahr seien. Genau deshalb sei es aus ihrer Sicht falsch, aus dem Urteil eine endgültige Entlastung Fantasms abzuleiten. Fantasm selbst hatte zuvor in seinem Statement geschrieben: „Alles, was sie gesagt haben, ist falsch.“

Laut der Frau ist das Verfahren durch die Berufung weiterhin offen. Sie rechnet damit, dass sich der Prozess bis 2027 ziehen könnte. Außerdem kündigt sie an, für die anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten eine Spendenkampagne zu nutzen. Sollten Spenden ihre juristischen Kosten übersteigen, wolle sie das überschüssige Geld nach eigener Aussage an Organisationen weitergeben, die Betroffene sexualisierter Gewalt unterstützen.

Einordnung zum aktuellen Stand

Fantasm hat laut dem von ihm geteilten anwaltlichen Schreiben in erster Instanz einen Verleumdungsprozess gewonnen. Die Gegenseite akzeptiert dieses Urteil jedoch nicht und geht in Berufung. DJ Mag Germany kann die ursprünglichen Vorwürfe unabhängig nicht prüfen. Der aktuelle Stand ist daher: ein erstinstanzliches Urteil, ein öffentliches Statement von Fantasm und nun ein Widerspruch der verurteilten Frau, die das Verfahren fortsetzen will.

Fotocredit: Brada Media / Press Pic

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