Bundestag-Diskussion: Clubs sollen als kulturelle Einrichtungen gelten

Bundestag-Diskussion: Clubs sollen als kulturelle Einrichtungen gelten

Jüngst hat im Bundestag ein öffentliches Fachgespräch des Ausschusses für Bau, Wohnen und Stadtentwicklung stattgefunden. Die Experten waren sich einig: Clubs und Livemusikspielstätten sollen künftig als kulturelle Einrichtungen und nicht wie bisher als Vergnügungsstätten klassifiziert werden. Aber was bedeutet das?

Wie wichtig ist uns die deutsche Clublandschaft?

Die Politik reagiert damit auf das vor allem in den Großstädten zunehmende Clubsterben und erkennt die allgemeine Bedeutung der Clublandschaft innerhalb der deutschen Gesellschaft an. Doch sind DJs mit Dirigenten in der Philharmonie gleichzusetzen? Sind durchzechte Club-Nächte eigentlich inhaltlich genauso wertvoll wie Konzerte?

2016 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg erstmals entschieden: Ja – sind sie! Denn nach einem Gerichtsverfahren darf das Berghain sich seitdem ganz offiziell steuerrechtlich zur Hochkultur zählen. Dadurch muss der Berliner Techno-Club keine 19 % Umsatzsteuer mehr zahlen, sondern den verminderten Satz von 7 %, der auch für Theater, Museen und Konzerte gilt.

Ein leerer Club

Entlastung für die ganze Branche

Im Bundestag konstatierte man derweil:

„[…] für den wünschenswerten Erhalt der Clubkultur seien Änderungen etwa im Baugesetzbuch, beim Lärmschutz und der Stadtentwicklungsplanung nötig“.

Eine zentrale Forderung von vielen Clubbetreibern. Doch auch der Politik ist die Branche wichtig: „Die Clubszene stelle einen wichtigen Baustein für das Stadtmarketing dar“. Und das nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht: „Sie sei Teil eines vielfältigen kulturellen Angebots und richte die Aufmerksamkeit auf eigentlich vergessene Räume in der Stadt“.

Auch Clubbetreiber kamen in dem Fachgespräch zu Wort und berichteten von ihren Erfahrungen. So hätte etwa der Investor, der das Gelände des Leipziger Clubs Distillery gekauft hat, mit dem Verweis, die Einrichtung sei eine Vergnügungsstätte, alle Argumente weggebügelt, sagte Steffen Kache. Er ist Clubbetreiber und Vorstandsmitglied des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland.

FDP, Linke und Grüne wollten diese Entwicklung nicht länger hinnehmen und haben Anträge vorgelegt, nach denen Clubs in der Baunutzungsverordnung als Anlagen für kulturelle Zwecke behandelt und Einrichtungen wie Opern, Theatern oder Programmkinos gleichgestellt werden sollen – und nicht mehr als Vergnügungsstätte. So ließen sich zum Beispiel Mietverträge nicht einfach kündigen und ein Club wäre auch nicht mit einer Spielhalle oder einem Bordell gleichgesetzt.

Ein Club

Doch damit Clubs nicht weiter verdrängt werden, braucht es mehr als eine Änderung der Baunutzungsverordnung. Daran arbeiten die Bundestagsabgeordneten jetzt, nachdem sie sich von den Argumenten der Clubs haben überzeugen lassen – sogar fraktionsübergreifend. Sie haben sich zu einem „Parlamentskreis Clubkultur“ zusammengefunden. Damit haben nicht nur die Pferdefans und Oldtimer-Liebhaber unter den Abgeordneten eine eigene Lobbygruppe, sondern nun auch die Clubgänger.

Die komplette Pressemeldung aus dem Bundestag findet ihr hier.

Fotocredits: Unsplash

Schon gewusst?!

In den letzten zehn Jahren mussten über 100 Veranstaltungsorte in Berlin schließen. In jüngster Vergangenheit hat es auch die Griessmühle und den Farbfernseher erwischt. Clubs wie das Kater Blau oder KitKat stehen ebenfalls auf der Kippe.


DJ Mag Redaktion

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