Martin Garrix gewinnt Streit mit Spinnin’

Martin Garrix gewinnt Streit mit Spinnin’

Stellt euch vor ihr kauft ein Auto, und nur eine Woche später werdet ihr auf 4,3 Mio. € verklagt. Und müsst die Summe dann auch noch bezahlen. So oder so ähnlich muss sich wohl Warner Music gefühlt haben, als sie vom Urteil im Rechtsstreit von Martin Garrix gegen Spinnin’ Records & Music AllStars (MAS) erfahren haben.

Erst in eine Woche zuvor war die Übernahme von Spinnin durch Warner bekannt gemacht worden, wenige Tage später kam dann die erste große Rechnung auf das Major Label zu. Nun gut, natürlich bilden seriös geführte Unternehmen Rückstellungen und bei der Übernahme muss man auch bei Warner Music schon gewusst haben, dass diese Summe mal weggehen könnte. 

Was hat Martin Garrix damit zu tun?

2012 unterschrieb ein gewisser Martijn Garritsen gemeinsam mit seinem Vater einen Künstlervertrag beim Label “Spinnin’ Records”. Zeitgleich schloß Garrix einen Managementvertrag mit der Firma Music AllStars ab. 2013, wenige Atemzüge vor seinem Durchbruch mit dem Song “Animals” wurde dieser dann um weitere Jahre verlängert. Im August 2015, kurz nachdem Scooter Braun (u.a. Manager von David Guetta, Usher, Justin Bieber uvm.) bei Garrix ins Management eingestiegen war, dann der Knall. Garrix trennte sich mit sofortiger Wirkung von Spinnin und kündigte an vor Gericht ziehen zu wollen, da er getäuscht worden sei. Spinnin‘ wies die Vorwürfe von Garrix als haltlos zurück. 

Im Dezember des gleichen Jahres dann erste Entspannungen zwischen den Parteien: Spinnin durfte weiter die Tracks, die bis Aug’15 entstanden waren vertreiben, eine weitere Zusammenarbeit wurde allerdings weitgehend ausgeschlossen. Über weitere Inhalte der Verträge wurde aber weiter gestritten.

Das Urteil, die Begründung und seine Folgen

Jetzt die Gewissheit: Martin Garrix gewinnt den Rechtsstreit und kann sich über einen Geldregen i.H.v. 3,7 Mio. € und 650.000 € freuen. Diese Summen müssen Spinnin‘ und Music AllStars dem Superstar-DJ jetzt zahlen, entschieden die Richter am Lelystad-Gericht.

Die Begründung: Im Rahmen der Vertragsverlängerung und die damit verbundenen Urheberrechte von Martin Garrix gab es Interessenskonflikte. Eelko Van Kooten, damaliger CEO sowohl von Spinnin‘ als auch von MAS führte an einigen Stellen quasi Vertragsverhandlungen zwischen sich selbst, denn Management und Label gehörten ja der gleichen Person. 

Dies sei rechtswidrig gewesen, Spinnin‘ hätte eine unabhängige dritte Partei mit einbringen müsse. Das wiederum hat zur Folge, dass Garrix nicht nur das Geld, sondern auch die Rechte an seinen Spinnin’ Produktionen zurückerhält. Die umfassen unter anderem den Superhit Animals (1.000.000.000 Aufrufe bei YouTube).  

Martin Garrix, der Robin Hood der Musikproduzenten?

Garrix zeigt sich derweil glücklich und teilt der Redaktion von DJ Mag Germany über seine Agentur mit: 

 

“I am happy with this outcome. Not only for myself but also for all other DJ’s/producers out there, since this case was not only about me, but about all of us artists.”

Das Ergebnis lässt nämlich Spielraum für einige weitere Künstler des Spinnin’ Universum, darunter vor allem Curbi, Sam Feldt, Oliver Heldens, Mike Williams und viele mehr. Kein Wunder, dass sich Spinnin’ Records-Verantwortliche aktuell Sorgen machen: “Angesichts der Größe des Falles, müssen wir das Urteil sorgfältig studieren, unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Berufung”, so ein Unternehmenssprecher.

Foto: Rukes.com


DJ Mag Redaktion

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