Neue Facebook-Richtlinien haben keine Auswirkungen auf Musiker
Vergangene Woche kündigte Facebook neue Nutzungsbedingungen an – an sich nichts Ungewöhnliches. Doch viele Musik-Medien berichteten daraufhin, Facebook ändere etwas an den Musik-Richtlinien und wolle es zum Beispiel DJs schwerer machen, auf der Plattform zu streamen. Grund dafür seien eben diese Richtlinien, in denen es heißt:
„You may not use videos on our Products to create a music listening experience. We want you to be able to enjoy videos posted by family and friends. However, if you use videos on our Products to create a music listening experience for yourself or for others, your videos will be blocked and your page, profile or group may be deleted. This includes Live.“
Demnach sei es nicht gestattet, „music listening experiences“ auf der Plattform zu erstellen. Ansonsten könne es passieren, dass die Videos gesperrt oder das Profil bzw. die Seite gelöscht würden.
Doch dieser Absatz ist überhaupt nicht neu. Die gesamten Musik-Richtlinien wurden seit 2018 nicht geändert. Das bestätigte nun auch ein Facebook-Mitarbeiter gegenüber dem New Musical Express (NME).
„The music guidelines in Facebook’s Terms of Service have been in place since 2018 and we haven’t made any updates since. They were written to balance our commitment to supporting musical expression on our platforms with also ensuring we uphold our agreements with rights holders, which remains unchanged.“
Also keine Sorge, es bleibt alles so, wie es ist. Aber selbstverständlich war es zum Beispiel schon immer verboten, Musik zu streamen, an der man nicht die Rechte besitzt.
Was wird dann am 1. Oktober geändert?
Abschnitt 3.2 der Facebook-Nutzungsbedingungen wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 aktualisiert. Das steht auch groß über den aktuellen Nutzungsbedingungen. Genauer gesagt wird dieser Absatz zum Punkt „Was du auf Facebook teilen und tun kannst“ hinzugefügt:
„Wir können deine Inhalte, Dienste oder Informationen auch entfernen oder den Zugriff darauf einschränken, wenn wir feststellen, dass dies angemessenerweise erforderlich ist, um negative rechtliche bzw. regulatorische Auswirkungen für Facebook zu vermeiden oder zu mindern.“