Corona-Regeln: Diese Lockerungen sind beschlossen
Bund und Länder haben am Mittwoch weitreichende Lockerungen in drei Stufen beschlossen, die den Alltag der Menschen in den kommenden Monaten spürbar weniger Pandemie-dominiert machen – zumindest für Geimpfte und Genesene. Einzig die Maske bleibt bis auf Weiteres fester Alltagsgegenstand.
In der ersten Stufe soll die Obergrenze für private Treffen von zehn Menschen für Geimpfte und Genesene fallen. Private Treffen für Geimpfte und Genesene sind damit ohne Teilnehmer-Begrenzung möglich. Die Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben noch bis zum 19. März bestehen. Im Einzelhandel entfallen außerdem in einem ersten Schritt die Zugangsbeschränkungen, wo dies noch nicht geschehen ist.
„Wir können mittlerweile zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das die letzten Wochen konnten“
Clubs und Discotheken dürfen wieder öffnen
In der zweiten Stufe der Corona-Lockerungen sind dann die Gastronomie, Hotels und Clubs dran! Ab dem 4. März wird der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem Test ermöglicht. Auch für Übernachtungsangebote gilt dann diese Regel. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
Ebenfalls Neuigkeiten gibt es beim Thema Großveranstaltungen: Veranstaltungen im Freien wird eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgeschlagen, wobei die Personenzahl von 25.000 nicht überschritten werden darf.
Rückkehr zur Fast-Normalität
In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Basisschutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Maskenpflicht in Innenräumen bleiben erhalten.
Foto: Bundesregierung
Alle weiteren Informationen zur Bund-Länder-Konferenz sowie den gesamten Bund-Länder-Beschluss findet ihr auf der Seite der Bundesregierung.